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Der Weg zu einem Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)-, Reha- und Kuraufenthalt

Bei Beschwerden und Erkrankungen ermöglichen die österreichischen Sozialversicherungen einen GVA-, Rehabilitations- oder Kuraufenthalt. In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt über die Notwendigkeit. Ein Antrag muss vor Inanspruchnahme einer GVA/Reha/Kur gestellt werden.

Da die Genehmigung eines GVA-, Rehabilitations- bzw. Kuraufenthaltes nicht selbstverständlich ist, bieten die Beste Gesundheit-Betriebe auch private Aufenthalte an.

In wenigen Schritten zum Antrag

  1. Antragstellung von Haus-/Facharzt bzw. Krankenhaus gemeinsam mit dem Patienten (Im Antragsformular beim Punkt „Vorgeschlagen wird“ besteht die Möglichkeit als gewünschten Betrieb einen Beste Gesundheit-Betrieb anzugeben.)
  2. Antragsformular wird vom Arzt an den zuständigen Versicherungsträger übermittelt und die Bewilligung abgewartet.
  3. Nach Einlangen der Kostenübernahmeerklärung der Versicherung erhält Patient auch das Einladungsschreiben samt Termin des bewilligten Gesundheitsbetriebes.
  4. GVA-, Reha- und Kurantritt zum vereinbarten Termin

Wie unterscheiden sich GVA, Rehabilitation und Kur?

Nach einer Operation, einem Unfall oder einer chronischen Erkrankung dient ein Rehabilitationsaufenthalt den Patienten dazu, wieder am Alltag und am Berufsleben teilnehmen zu können. Die Wiederherstellung der Gesundheit steht an oberster Stelle. Der Patient soll nach einer Reha in ein eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe zurückkehren können.

Bei der Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) steht – neben der Behandlung von bereits bestehenden Beschwerden im Stütz- und Bewegungsapparat – die Verbesserung der Lebensstilfaktoren Bewegung, mentale Gesundheit und Ernährung im Fokus. Ziel ist es, Funktionseinschränkungen zu beheben und zu verbessern, Risikofaktoren zu mindern sowie die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Die Patienten lernen wie ein gesunder Lebensstil in den Alltag integriert werden kann. Im Vordergrund stehen aktive und aktivierende Therapien.

Eine klassische Kur dient der Verbesserung und Erhaltung des Gesundheitszustandes. Bei Kuraufenthalten werden für die Linderung von Beschwerden moderne physikalischen Therapien, Bewegungsangebote sowie natürliche Heilvorkommen eingesetzt. Sowohl ein GVA-Aufenthalt als auch ein Kurheilverfahren kann in fünf Jahren zweimal beim Versicherungsträger eingereicht werden und ist sowohl für Berufstätige als auch für Personen im Ruhestand geeignet.

Was tun, wenn Antrag von Versicherung abgelehnt wird?

Wird ein Antrag abgelehnt, dann wird/werden vom jeweiligen Versicherungsträger auch der Grund bzw. die Gründe für diese Entscheidung angeführt. Bei wesentlicher Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands bzw. erneuter Erkrankung kann erneut ein Antrag gestellt werden. Die ärztliche Beurteilung und Bestätigung des Antrags erfolgt wiederum durch den behandelnden Arzt. Der Antrag muss dann nochmalig dem Sozialversicherungsträger übermittelt werden.